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der OzMarketing GmbH
Stand: Juli 2026
OzMarketing GmbH, Heggenbrede 2, 49191 Belm
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Verträge im B2B-Bereich über Recruiting-, Marketing- und Kampagnenleistungen bestimmt.
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der OzMarketing GmbH, Heggenbrede 2, 49191 Belm, vertreten durch den Geschäftsführer Cihan Öztürk, nachfolgend „Anbieter“ genannt, und dem jeweiligen Leistungsempfänger, nachfolgend „Kunde“ genannt.
1.2. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen ausdrücklich bestätigten Individualabrede gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
1.5. Leistungen im Sinne dieser Bedingungen sind insbesondere Leistungen aus den Bereichen Mitarbeitergewinnung, Recruiting-Kampagnen, Performance-Marketing, Social-Media-Marketing, Arbeitgeberdarstellung, Landingpages, Bewerberseiten, Vorqualifizierung, Kampagnenbetreuung, Foto- und Videoproduktion sowie damit verbundene Beratungs-, Kreativ- und Umsetzungsleistungen.
1.6. Ein „Kontingent“ bezeichnet, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, einen einmonatigen Such-, Betreuungs- und Kampagnenlauf für eine konkret vereinbarte Position an einem konkret vereinbarten Standort.
1.7. Kontingente können, sofern vereinbart oder nach Art des Auftrags erforderlich, parallel, zeitgleich oder überschneidend für mehrere Positionen, Standorte oder Suchläufe eingesetzt werden. Die Anzahl der Kontingente muss daher nicht der kalendarischen Vertragslaufzeit in Monaten entsprechen.
1.8. „Erstlaufzeit“ ist die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte ursprüngliche Vertragslaufzeit. „Vertragsverlängerung“ bezeichnet jede automatische oder ausdrücklich vereinbarte Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Erstlaufzeit.
1.9. „Bewerberpool“ sind alle Bewerber, Kandidaten, Interessenten oder Kontakte, die während der Vertragslaufzeit, einer Garantiefortführung oder im Zusammenhang mit einer vom Anbieter erstellten, betreuten oder veranlassten Kampagne generiert, reaktiviert, vermittelt, kontaktiert oder dem Kunden zugeführt werden.
1.10. Eine „Einstellung“ liegt vor, sobald zwischen dem Kunden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem durch die Kampagne generierten Bewerber ein Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag, Praktikumsvertrag, freier Mitarbeitervertrag oder sonstiger entgeltlicher Beschäftigungs- oder Einsatzvertrag unterzeichnet wird, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
1.11. Für die Erfüllung einer Garantie ist ausschließlich die Unterzeichnung des Vertrags maßgeblich. Der tatsächliche Arbeitsantritt, ein späteres Nichterscheinen, ein Rücktritt des Bewerbers, eine Kündigung vor Arbeitsbeginn, eine Kündigung während der Probezeit oder eine sonstige spätere Beendigung des Vertrags berührt die Erfüllung der Garantie nicht.
2.1. Die Darstellung der Leistungen auf Webseiten, in sozialen Netzwerken, Präsentationen, Werbeanzeigen oder sonstigen Unterlagen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots oder zur Aufnahme von Vertragsverhandlungen.
2.2. Ein Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung, Bestätigung per E-Mail, fernmündliche Beauftragung, Videokonferenz, schriftliche Vereinbarung oder durch sonstiges übereinstimmendes Verhalten der Parteien zustande.
2.3. Nimmt der Kunde ein Angebot an, in dem auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen wird, erkennt er diese als Vertragsbestandteil an. Dies gilt insbesondere, wenn die AGB dem Angebot beigefügt, in der Angebots-E-Mail verlinkt oder auf der Webseite des Anbieters abrufbar gemacht wurden.
2.4. Der Anbieter ist berechtigt, Telefonate, Videokonferenzen und Abstimmungsgespräche zu Beweis-, Dokumentations- und Qualitätssicherungszwecken aufzuzeichnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der Kunde eingewilligt hat.
2.5. Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten, Unterlagen, Materialien, Strategien, Links, Kampagnenstrukturen, Schulungsinhalte und sonstige Informationen, die er im Rahmen der Zusammenarbeit erhält, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer ausdrücklichen Individualvereinbarung der Parteien.
3.2. Der Anbieter erbringt Dienstleistungen im Bereich der Gewinnung von Bewerbern, Anfragen, Kontakten und Leads durch Online-Marketing, Performance-Marketing, Social-Media-Marketing, Kampagnenstrategie, Arbeitgeberkommunikation und damit verbundene Umsetzungsleistungen.
3.3. Soweit der Anbieter Werbeanzeigen, Landingpages, Bewerberseiten, Creatives, Texte, Videos, Grafiken, Kampagnenstrukturen, Automationen oder sonstige Inhalte erstellt, schuldet er die fachgerechte Erstellung und Betreuung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, eine bestimmte Bewerberanzahl oder eine bestimmte Einstellung, sofern nicht ausdrücklich eine Garantie nach Ziffer 7 bis 10 vereinbart wurde.
3.4. Der Anbieter ist berechtigt, Kampagnenstrategie, Zielgruppen, Plattformauswahl, Anzeigenvarianten, Texte, Creatives, Budgetsplitting, Tests, Optimierungen und technische Umsetzung nach billigem Ermessen zu bestimmen, soweit keine abweichende ausdrückliche Vereinbarung besteht.
3.5. Soweit der Anbieter im Namen oder für Rechnung des Kunden Werbekampagnen auf Plattformen wie Meta, Google, LinkedIn, TikTok, YouTube oder sonstigen Werbenetzwerken schaltet, erteilt der Kunde dem Anbieter die hierfür erforderliche Vollmacht.
3.6. Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung eigener Mitarbeiter, freier Mitarbeiter, Subunternehmer, technischer Dienstleister, Softwareanbieter und sonstiger Dritter zu bedienen.
3.7. Der Anbieter übernimmt keine arbeitsrechtliche Beratung, keine Steuerberatung, keine Prüfung von Arbeitsverträgen, keine Arbeitnehmerüberlassung und keine rechtsverbindliche Auswahlentscheidung. Die Entscheidung über Einladung, Ablehnung, Vertragsangebot und Einstellung trifft ausschließlich der Kunde.
4.1. Die Vertragslaufzeit ist für die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarte Dauer fest geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
4.2. Die Vertragslaufzeit beginnt, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, mit Veröffentlichung des ersten Kontingents, also mit der erstmaligen Onlineschaltung oder Aktivierung der ersten Kampagne oder Bewerberseite.
4.3. Die Anzahl der vereinbarten Kontingente richtet sich nach dem Angebot. Kontingente können nacheinander oder parallel für mehrere Positionen, Standorte oder Suchläufe eingesetzt werden. Bei parallelem Einsatz kann die Anzahl der Kontingente höher sein als die kalendarische Laufzeit in Monaten.
4.4. Ein Kontingent ist ein nicht teilbarer einmonatiger Leistungszeitraum. Nicht oder verspätet abgerufene Kontingente verfallen mit Ablauf der Vertragslaufzeit, sofern der verspätete Abruf nicht auf einem vom Anbieter zu vertretenden Umstand beruht. Eine Rückzahlung nicht genutzter oder verfallener Kontingente ist ausgeschlossen.
4.5. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder vor Ablauf einer jeweiligen Vertragsverlängerung in Textform, insbesondere per E-Mail, gekündigt, verlängert er sich automatisch um die vereinbarte Erstlaufzeit, sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.
4.6. Mit Beginn einer automatischen Vertragsverlängerung entstehen neue kostenpflichtige Kontingente in entsprechender Anzahl und zu den vereinbarten Konditionen. Die für die Vertragsverlängerung anfallende Kontingent- bzw. Betreuungsvergütung wird mit Beginn der Vertragsverlängerung fällig, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
4.7. Im Rahmen einer Vertragsverlängerung fällt keine erneute Setup- oder Einrichtungsgebühr an, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist. Das vereinbarte Werbebudget, Plattformkosten und Drittanbieter-Kosten fallen im Rahmen der Vertragsverlängerung erneut an.
4.8. Die Parteien können während der Vertragslaufzeit einen neuen oder zusätzlichen Vertrag schließen. Kommt ein solcher neuer Vertrag zustande, regelt sich dessen Verhältnis zum bisherigen Vertrag nach der jeweiligen Individualvereinbarung. Ohne ausdrückliche Aufhebung bleiben bestehende Zahlungs- und Leistungspflichten unberührt.
5.1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt.
5.2. Eine vereinbarte Setup-Gebühr oder Einrichtungsgebühr fällt einmalig mit Vertragsschluss an und vergütet insbesondere die strategische, technische, kreative und organisatorische Einrichtung der Kampagne. Die Setup-Gebühr ist nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Anbieter hat die Nichterbringung der Setup-Leistung zu vertreten.
5.3. Kontingent-, Betreuungs- und Kampagnenvergütungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungsstellung sofort fällig und innerhalb von sieben Tagen zahlbar. Bei vereinbarter Ratenzahlung ist die jeweilige Rate monatlich im Voraus fällig.
5.4. Werbebudget, Plattformkosten, Drittanbieter-Kosten, Softwarekosten, Reisekosten, Spesen, Produktionskosten und sonstige Auslagen sind nicht Bestandteil der Kontingent- bzw. Betreuungsvergütung, sofern sie im Angebot nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
5.5. Werbekosten werden in die Ausspielung von Anzeigen investiert oder hierfür bereitgestellt. Sie sind unabhängig vom Kampagnenergebnis, von einer Garantie und von einer etwaigen Rückerstattung der Kontingentvergütung vom Kunden zu tragen. Bereits verbrauchtes oder bereitgestelltes Werbebudget ist nicht erstattungsfähig.
5.6. Wird die Abrechnung von Werbekosten unmittelbar zwischen dem Kunden und der Werbeplattform vorgenommen, ist der Kunde für die rechtzeitige Zahlung und Funktionsfähigkeit seiner Zahlungsmittel verantwortlich. Erfolgt die Abrechnung über den Anbieter, kann der Anbieter angemessene Vorauszahlung verlangen.
5.7. Weist der Kunde den Anbieter an, Leistungen zu pausieren, zu verschieben oder vorübergehend nicht auszuführen, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen, sofern der Grund der Pause nicht vom Anbieter zu vertreten ist.
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Mitwirkungshandlungen vollständig, richtig, rechtzeitig und in geeigneter Form zu erbringen.
6.2. Zu den Mitwirkungspflichten gehören insbesondere die Bereitstellung von Informationen zu Unternehmen, Stellen, Anforderungen, Vergütung, Arbeitszeiten, Einsatzorten, Benefits und Ansprechpartnern; die Bereitstellung von Bildern, Videos, Logos, Markenmaterialien und Zugangsdaten; die rechtzeitige Erteilung von Freigaben; die Teilnahme an Onboarding- und Abstimmungsterminen; sowie die Benennung entscheidungsbefugter Ansprechpartner.
6.3. Der Kunde ist verpflichtet, eingehende Bewerbungen und Kandidatenkontakte unverzüglich zu prüfen. Geeignete Bewerber sind innerhalb von 48 Stunden nach Eingang zu kontaktieren, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist vereinbart ist.
6.4. Der Kunde ist verpflichtet, mit geeigneten Bewerbern innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eingang der Bewerbung oder nach Kontaktaufnahme ein Vorstellungsgespräch oder ein vergleichbares Auswahlgespräch zu ermöglichen, sofern der Bewerber verfügbar ist.
6.5. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter fortlaufend und wahrheitsgemäß über den Status der Bewerbungen zu informieren, insbesondere über Kontaktversuche, Rückmeldungen, Gespräche, Absagen, Probearbeiten, Vertragsangebote, Vertragsverhandlungen und Vertragsunterzeichnungen.
6.6. Der Kunde darf während der Vertragslaufzeit und während einer Garantiefortführung die zuvor vereinbarten Mindestanforderungen, Rahmenbedingungen, Vergütung, Arbeitszeiten, Einsatzorte, Reisetätigkeiten, Führerscheinanforderungen, Sprachkenntnisse, Qualifikationen oder sonstigen Einstellungsvoraussetzungen nicht wesentlich verschärfen oder verändern, ohne dass der Anbieter dieser Änderung ausdrücklich zustimmt.
6.7. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Informationen, Stellenanforderungen, Auswahlkriterien, Arbeitsbedingungen und Einstellungsentscheidungen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von Arbeitsrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht und Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz.
6.8. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig, verspätet oder nicht ordnungsgemäß nach und wird hierdurch die Leistungserbringung, Kampagnenausspielung, Bewerberbearbeitung oder Einstellungsmöglichkeit beeinträchtigt, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. Etwaige Fristen und Garantiezeiträume verlängern oder verschieben sich mindestens um den Zeitraum der Beeinträchtigung. Garantieansprüche können nach Maßgabe der Ziffern 7 bis 10 entfallen.
7.1. Eine Garantie besteht nur, wenn sie im jeweiligen Angebot oder in einer sonstigen Individualvereinbarung ausdrücklich als Einstellungsgarantie oder Geld-zurück-Garantie vereinbart wurde. Ohne ausdrückliche Garantievereinbarung schuldet der Anbieter keinen konkreten Einstellungserfolg und keine bestimmte Bewerberanzahl.
7.2. Maßgeblich ist ausschließlich das im Angebot definierte Garantieziel. Das Garantieziel kann insbesondere die Unterzeichnung einer bestimmten Anzahl von Arbeitsverträgen für eine oder mehrere konkret bezeichnete Positionen innerhalb einer bestimmten Erstlaufzeit sein.
7.3. Das Garantieziel gilt als erreicht, sobald die vereinbarte Anzahl an Einstellungen im Sinne von Ziffer 1.10 erreicht wurde. Maßgeblich ist die Unterzeichnung des Vertrags mit einem durch die Kampagne generierten Bewerber. Der spätere Verlauf des Beschäftigungs- oder Arbeitsverhältnisses ist für die Garantiererfüllung unerheblich.
7.4. Wird ein durch die Kampagne generierter Bewerber erst nach Ablauf der Erstlaufzeit oder nach Ablauf einer Garantiefortführung eingestellt, gilt die Garantie dennoch als erfüllt, wenn der Erstkontakt, die Bewerbung, die Empfehlung, die Reaktivierung oder die Zuführung des Bewerbers auf eine Leistung oder Kampagne des Anbieters zurückzuführen ist und die Einstellung innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Erstkontakt erfolgt.
7.5. Wird bei einem Garantieziel von mehreren Einstellungen nur ein Teil erreicht, beziehen sich Garantiefortführung und etwaige Ansprüche ausschließlich auf den noch nicht erreichten Teil des Garantieziels. Bereits erreichte Einstellungen bleiben endgültig erfüllt.
7.6. Voraussetzung für jede Garantie ist, dass der Kunde sämtliche fälligen Zahlungen vollständig geleistet, das vereinbarte Werbebudget bereitgestellt, sämtliche Mitwirkungspflichten erfüllt und keine Umstände gesetzt hat, die die Zielerreichung erschweren oder verhindern.
7.7. Ein Garantieanspruch ist ausgeschlossen, wenn der Kunde geeignete Bewerber ablehnt, nicht kontaktiert, verspätet kontaktiert, nicht zu Gesprächen einlädt, Gespräche nicht durchführt, Vertragsangebote verzögert, Vertragsverhandlungen nicht marktgerecht führt oder die Einstellung aus Gründen unterlässt, die aus der Sphäre des Kunden stammen.
7.8. Ein Bewerber gilt als geeignet, wenn er die im Angebot, im Onboarding oder in einer sonstigen Abstimmung gemeinsam definierten Mindestanforderungen erfüllt. Sind Mindestanforderungen nicht ausdrücklich dokumentiert, gilt ein Bewerber als geeignet, wenn er nach den objektiven Angaben des Kunden, dem Stellenprofil und den branchenüblichen Anforderungen für die Position grundsätzlich in Betracht kommt.
7.9. Lehnt der Kunde einen geeigneten Bewerber ab, obwohl dieser die zuvor definierten Mindestanforderungen erfüllt, gilt die Garantie hinsichtlich dieser Stelle als erfüllt. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Einstellung wegen nachträglich geänderter, verschärfter oder nicht zuvor vereinbarter Anforderungen ablehnt.
7.10. Setup-Gebühren, Einrichtungsgebühren, Werbekosten, Drittanbieter-Kosten, Plattformkosten, Softwarekosten, Reisekosten, Spesen, Produktionskosten und sonstige Auslagen sind von sämtlichen Garantien ausgeschlossen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.
7.11. Eine Garantie begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz, Vertragsstrafe, Ersatz entgangenen Gewinns, Ersatz interner Personalkosten, Ersatz von Opportunitätskosten oder sonstige Ansprüche, die über die in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelten Rechtsfolgen hinausgehen.
8.1. Sofern zwischen den Parteien eine Einstellungsgarantie vereinbart wurde, gilt ergänzend zu Ziffer 7 diese Ziffer 8.
8.2. Wird das im Angebot vereinbarte Garantieziel innerhalb der Erstlaufzeit nicht vollständig erreicht und liegen sämtliche Voraussetzungen der Garantie vor, führt der Anbieter die Bewerbersuche bezogen auf die noch nicht erreichte Einstellung für einen Zeitraum von bis zu drei weiteren Monaten ohne zusätzliche Kontingent- bzw. Betreuungsvergütung fort.
8.3. Die kostenfreie Garantiefortführung beginnt grundsätzlich nach Ablauf der Erstlaufzeit, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde sämtliche für die Fortführung erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht, das erforderliche Werbebudget bereitgestellt und keine fälligen Zahlungen offen hat.
8.4. Während der kostenfreien Garantiefortführung trägt der Kunde weiterhin das vereinbarte Werbebudget sowie sämtliche Drittanbieter-, Plattform- und sonstigen Fremdkosten.
8.5. Die Einstellungsgarantie begründet keinen Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Vergütung. Insbesondere besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Setup-Gebühren, Einrichtungsgebühren, Kontingentvergütung, Betreuungsvergütung, Werbekosten, Drittanbieter-Kosten oder sonstigen Auslagen.
8.6. Wird das Garantieziel innerhalb der dreimonatigen Garantiefortführung erreicht, endet die Garantiefortführung für die betreffende Stelle mit Erreichung des Garantieziels. Nicht genutzte Restzeiten der Garantiefortführung werden nicht ausgezahlt, gutgeschrieben oder auf andere Leistungen übertragen.
8.7. Wird das Garantieziel auch innerhalb der dreimonatigen Garantiefortführung nicht erreicht, endet die Einstellungsgarantie mit Ablauf der Garantiefortführung. Weitergehende Rechte, insbesondere Rückzahlungs-, Minderungs-, Schadensersatz- oder weitere Fortführungsansprüche, bestehen aus der Einstellungsgarantie nicht.
9.1. Sofern zwischen den Parteien eine Geld-zurück-Garantie vereinbart wurde, gilt ergänzend zu Ziffer 7 diese Ziffer 9.
9.2. Wird das im Angebot vereinbarte Garantieziel innerhalb der Erstlaufzeit nicht vollständig erreicht und liegen sämtliche Voraussetzungen der Garantie vor, führt der Anbieter die Bewerbersuche bezogen auf die noch nicht erreichte Einstellung zunächst für einen Zeitraum von bis zu drei weiteren Monaten ohne zusätzliche Kontingent- bzw. Betreuungsvergütung fort.
9.3. Während der kostenfreien Garantiefortführung trägt der Kunde weiterhin das vereinbarte Werbebudget sowie sämtliche Drittanbieter-, Plattform- und sonstigen Fremdkosten.
9.4. Wird das Garantieziel auch innerhalb dieser dreimonatigen Garantiefortführung nicht vollständig erreicht und hat der Kunde sämtliche Mitwirkungspflichten erfüllt, erhält der Kunde ausschließlich die für den nicht erreichten Teil des Garantieziels gezahlte Kontingent- bzw. Betreuungsvergütung der ursprünglichen Erstlaufzeit zurück.
9.5. Sofern im Angebot keine abweichende positionsbezogene Zuordnung der Kontingentvergütung vereinbart wurde, berechnet sich eine etwaige Rückerstattung anteilig nach dem Verhältnis der nicht erreichten Einstellungen zur vereinbarten Anzahl der garantierten Einstellungen. Beispiel: Bei zwei garantierten Einstellungen und einer erreichten Einstellung beträgt eine etwaige Rückerstattung höchstens 50 % der erstlaufzeitbezogenen Kontingent- bzw. Betreuungsvergütung.
9.6. Die Rückerstattung ist in jedem Fall begrenzt auf die vom Anbieter tatsächlich vereinnahmte Kontingent- bzw. Betreuungsvergütung der ursprünglichen Erstlaufzeit. Nicht zurückerstattet werden Setup-Gebühren, Einrichtungsgebühren, Werbekosten, Drittanbieter-Kosten, Plattformkosten, Softwarekosten, Reisekosten, Spesen, Produktionskosten, sonstige Auslagen, Vergütungen aus Vertragsverlängerungen, Vergütungen aus neuen Verträgen oder Vergütungen für zusätzliche Leistungen.
9.7. Ein Rückerstattungsanspruch entsteht frühestens nach Ablauf der dreimonatigen Garantiefortführung und nur, wenn der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Anbieter sämtliche zur Prüfung erforderlichen Informationen, Nachweise und Statusangaben zu allen Bewerbern vollständig und wahrheitsgemäß bereitstellt.
9.8. Die Rückerstattung erfolgt durch Gutschrift und Zahlung innerhalb von 30 Kalendertagen nach abschließender Prüfung, sofern keine offenen Forderungen des Anbieters bestehen. Der Anbieter ist berechtigt, offene Forderungen mit einem etwaigen Rückerstattungsbetrag zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9.9. Wird nach Auszahlung einer Rückerstattung ein durch die Kampagne generierter Bewerber eingestellt und beruhte die Rückerstattung auf unvollständigen, verspäteten oder unzutreffenden Angaben des Kunden, ist der Kunde verpflichtet, den erstatteten Betrag in entsprechender Höhe zurückzuzahlen.
10.1. Eine Einstellungsgarantie, Geld-zurück-Garantie oder kostenfreie Garantiefortführung lässt eine vereinbarte automatische Vertragsverlängerung unberührt.
10.2. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, entstehen mit Beginn der Vertragsverlängerung neue kostenpflichtige Kontingente. Diese Kontingente sind unabhängig davon zu vergüten, ob zugleich eine kostenfreie Garantiefortführung für ein ursprüngliches Garantieziel läuft.
10.3. Die kostenfreie Garantiefortführung betrifft ausschließlich das nicht erreichte Garantieziel aus der ursprünglichen Erstlaufzeit. Sie stellt keine Vertragsverlängerung dar, ersetzt keine Verlängerungskontingente und wird nicht auf Verlängerungskontingente angerechnet.
10.4. Kostenpflichtige Kontingente aus einer Vertragsverlängerung und Leistungen aus einer kostenfreien Garantiefortführung sind rechtlich, wirtschaftlich und abrechnungstechnisch getrennte Leistungen.
10.5. Ein etwaiger Rückerstattungsanspruch aus einer Geld-zurück-Garantie berührt nicht die Zahlungspflicht des Kunden für wirksam entstandene Kontingente, Werbebudgets, Drittanbieter-Kosten oder sonstige Vergütungen aus einer Vertragsverlängerung.
10.6. Bewerber, die im Rahmen der Garantiefortführung für das ursprüngliche Garantieziel generiert werden, werden nicht auf neue kostenpflichtige Verlängerungskontingente angerechnet. Umgekehrt bleiben Verlängerungskontingente unabhängig von der Garantiefortführung vollständig kostenpflichtig bestehen.
10.7. Möchte der Kunde keine kostenpflichtige Vertragsverlängerung, muss er den Vertrag fristgerecht nach Ziffer 4.5 kündigen. Die Inanspruchnahme einer Garantie ersetzt keine Kündigung und beendet den Vertrag nicht automatisch.
11.1. Der Anbieter hat keinen Einfluss darauf, ob Werbeplattformen, soziale Netzwerke, Suchmaschinen, Softwareanbieter oder sonstige Drittanbieter Anzeigen, Kampagnen, Konten, Business Manager, Profile, Domains, Zahlungsarten oder Inhalte freigeben, ablehnen, einschränken, sperren oder löschen.
11.2. Plattformbedingte Ablehnungen, Sperrungen, Reichweitenbeschränkungen, technische Störungen, Algorithmusänderungen, Prüfzeiten, Zahlungsprobleme, Accountprobleme oder sonstige Hindernisse aus der Sphäre von Plattformen oder des Kunden berühren den Vergütungsanspruch des Anbieters nicht, sofern der Anbieter diese Umstände nicht zu vertreten hat.
11.3. Wird die Leistungserbringung durch solche Umstände beeinträchtigt, verlängern sich Leistungs-, Kampagnen- und Garantiezeiträume mindestens um die Dauer der Beeinträchtigung, sofern der Anbieter die Beeinträchtigung nicht zu vertreten hat.
11.4. Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen, Zugänge, Werbekonten, Zahlungsarten, Domains, E-Mail-Adressen, Trackingzugänge und sonstigen erforderlichen Ressourcen rechtzeitig bereitzustellen und funktionsfähig zu halten.
12.1. Soweit Foto-, Video-, Grafik-, Text-, Design- oder sonstige Kreativleistungen vereinbart sind, erfolgt die inhaltliche Abstimmung grundsätzlich vorab. Das Letztentscheidungsrecht bezüglich konzeptioneller, technischer und gestalterischer Umsetzung liegt beim Anbieter, sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung besteht.
12.2. Der Kunde ist verpflichtet, zu vereinbarten Produktions-, Abstimmungs- und Freigabeterminen pünktlich zu erscheinen und die erforderlichen Personen, Räume, Objekte, Fahrzeuge, Arbeitsmittel, Drehgenehmigungen und Informationen bereitzustellen.
12.3. Verzögerungen, Ausfälle, Wiederholungstermine, Zusatzaufwände oder Mehrkosten, die aus der Sphäre des Kunden stammen, sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten.
12.4. Eine vereinbarte Pauschalvergütung umfasst, sofern nicht abweichend vereinbart, eine angemessene Korrekturschleife. Weitere Änderungen, zusätzliche Varianten, neue Konzepte, Neudrehs oder nachträgliche Änderungswünsche sind gesondert zu vergüten.
12.5. Unbearbeitetes Rohmaterial, Projektdateien, offene Grafikdateien, Kampagnenstrukturen, Quellcodes, Presets, Arbeitsdateien und sonstige interne Produktionsdateien sind nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
13.1. Soweit Leistungen werkvertragliche Elemente enthalten, kann der Anbieter nach Fertigstellung einer Teilleistung oder Gesamtleistung Abnahme verlangen.
13.2. Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung nutzt, veröffentlicht, freigibt, bezahlt oder nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellung in Textform konkrete, nachvollziehbare und wesentliche Mängel rügt.
13.3. Änderungswünsche, Geschmacksfragen, strategische Neuausrichtungen oder nachträgliche Inhaltsänderungen stellen keine Mängel dar, sofern die Leistung dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
14.1. Sämtliche vom Anbieter erstellten Inhalte, Konzepte, Strategien, Texte, Grafiken, Bilder, Videos, Kampagnenstrukturen, Landingpages, Bewerberseiten, Schulungsinhalte und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich, leistungsschutzrechtlich oder sonst rechtlich geschützt.
14.2. Der Kunde erhält, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den zur Nutzung freigegebenen Ergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
14.3. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung, Nachahmung, Nutzung außerhalb des Vertragszwecks, Nutzung nach Vertragsende, Weiterverkauf oder Überlassung an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters unzulässig.
14.4. Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden bereitgestellte Marken, Logos, Namen, Bilder, Videos, Texte, Stelleninformationen und sonstige Materialien zur Vertragserfüllung zu nutzen.
14.5. Der Kunde versichert, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder er über die erforderlichen Rechte verfügt. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Informationen, Materialien oder Vorgaben beruhen.
14.6. Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte Kampagnendaten, Anzeigenstrukturen, Ergebnisse, Screenshots und Erfahrungswerte zu Analyse-, Optimierungs-, Schulungs- und Referenzzwecken zu verwenden, sofern keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden.
15.1. Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit erforderlich, schließen die Parteien eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
15.2. Der Kunde ist für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Bewerberprozesse, Informationspflichten, Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und Löschkonzepte verantwortlich, sofern der Anbieter nicht ausdrücklich eine gesonderte datenschutzrechtliche Leistung übernommen hat.
15.3. Beide Parteien verpflichten sich, nicht offenkundige geschäftliche, technische, wirtschaftliche und persönliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
16.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
16.2. Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.
16.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
16.4. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einstellungen ohne Garantie, ausgebliebene Umsätze, interne Personalkosten, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden oder Entscheidungen von Plattformen und Drittanbietern, sofern keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
16.5. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
17.1. Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten oder zu pausieren. Leistungs-, Kampagnen- und Garantiezeiträume verlängern sich mindestens um die Dauer des Verzugs.
17.2. Bei Zahlungsverzug bleiben die Vergütungsansprüche des Anbieters unberührt. Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen, Mahnkosten und sonstige gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.
17.3. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei fälligen Raten oder mit einem wesentlichen Teil der Vergütung in Verzug ist, erforderliche Mitwirkungshandlungen trotz Aufforderung nicht erbringt oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
17.4. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund ist der Anbieter berechtigt, die Vergütung zu verlangen, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin angefallen wäre, abzüglich ersparter Aufwendungen.
17.5. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
18.1. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden einschließlich Firmenname, Marke, Logo, Kampagnenbeispielen, Bewertungen, Ergebnissen und öffentlich zugänglichen Inhalten als Referenz zu nennen, sofern der Kunde dem nicht aus wichtigem Grund in Textform widerspricht.
18.2. Der Anbieter ist zur Referenznennung nicht verpflichtet.
19.1. Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht daher nicht.
20.1. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters, sofern gesetzlich zulässig.
20.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Belm bzw. das für Belm zuständige Gericht, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
20.3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
20.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
20.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt, soweit zulässig, diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.
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