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der OzMarketing GmbH
Stand: August 2026
OzMarketing GmbH, Heggenbrede 2, 49191 Belm
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Verträge im B2B-Bereich über Recruiting-, Marketing- und Kampagnenleistungen bestimmt.
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der OzMarketing GmbH, Heggenbrede 2, 49191 Belm, vertreten durch den Geschäftsführer Cihan Öztürk, nachfolgend „Anbieter“ genannt, und dem jeweiligen Leistungsempfänger, nachfolgend „Kunde“ genannt.
1.2. Das Leistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die einheitliche Grundlage der Zusammenarbeit. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.4. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder in einer ausdrücklich bestätigten Individualabrede haben Vorrang.
1.5. Leistungen im Sinne dieser Bedingungen umfassen insbesondere Mitarbeitergewinnung, Recruiting-Kampagnen, Performance- und Social-Media-Marketing, Arbeitgeberdarstellung, Landingpages, Bewerberseiten, Vorqualifizierung, Kampagnenbetreuung, Foto- und Videoproduktion sowie verbundene Beratungs-, Kreativ- und Umsetzungsleistungen.
1.6. Ein „Kontingent“ bezeichnet, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, einen einmonatigen Such-, Betreuungs- und Kampagnenlauf für eine konkret vereinbarte Position an einem konkret vereinbarten Standort.
1.7. Kontingente können je nach Auftrag nacheinander, parallel oder überschneidend für mehrere Positionen, Standorte oder Suchläufe eingesetzt werden. Die Anzahl der Kontingente muss daher nicht der kalendarischen Vertragslaufzeit in Monaten entsprechen.
1.8. „Erstlaufzeit“ bezeichnet die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit. „Vertragsverlängerung“ bezeichnet eine automatische oder ausdrücklich vereinbarte Fortsetzung nach Ablauf der Erstlaufzeit.
1.9. Zum „Bewerberpool“ zählen alle Bewerber, Kandidaten, Interessenten oder Kontakte, die während der Vertragslaufzeit, einer Garantiefortführung oder im Zusammenhang mit einer vom Anbieter erstellten, betreuten oder veranlassten Kampagne generiert, reaktiviert, vermittelt, kontaktiert oder dem Kunden zugeführt werden.
1.10. Eine „Einstellung“ liegt vor, sobald zwischen dem Kunden oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen und einem durch die Kampagne generierten Bewerber ein Arbeits-, Ausbildungs-, Praktikums-, freier Mitarbeiter- oder sonstiger entgeltlicher Beschäftigungs- oder Einsatzvertrag unterzeichnet wird, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
1.11. Für die Erfüllung einer Garantie ist die Vertragsunterzeichnung maßgeblich. Der spätere tatsächliche Arbeitsantritt oder die weitere Entwicklung des Beschäftigungsverhältnisses, insbesondere Nichterscheinen, Rücktritt oder Kündigung, verändert die bereits eingetretene Garantiererfüllung nicht.
2.1. Darstellungen von Leistungen auf Webseiten, in sozialen Netzwerken, Präsentationen, Werbeanzeigen oder sonstigen Unterlagen dienen der Information und Vorbereitung einer individuellen Beauftragung.
2.2. Ein Vertrag kann insbesondere durch Annahme eines Angebots, Unterzeichnung einer Auftragsbestätigung, Bestätigung per E-Mail, fernmündliche Beauftragung, Videokonferenz, schriftliche Vereinbarung oder sonstiges übereinstimmendes Verhalten der Parteien zustande kommen.
2.3. Wird in einem angenommenen Angebot auf diese AGB verwiesen und werden sie beigefügt, verlinkt oder auf der Webseite des Anbieters zugänglich gemacht, werden sie Bestandteil der Vereinbarung.
2.4. Telefonate, Videokonferenzen und Abstimmungsgespräche können zu Beweis-, Dokumentations- und Qualitätssicherungszwecken aufgezeichnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die erforderliche Einwilligung vorliegt.
2.5. Beide Seiten behandeln nicht öffentlich bestimmte Zugangsdaten, Unterlagen, Materialien, Strategien, Links, Kampagnenstrukturen, Schulungsinhalte und sonstige im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene Informationen vertraulich.
3.1. Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer ausdrücklich getroffenen Individualvereinbarung.
3.2. Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Gewinnung von Bewerbern, Anfragen, Kontakten und Leads insbesondere durch Online-Marketing, Performance-Marketing, Social-Media-Marketing, Kampagnenstrategie, Arbeitgeberkommunikation und damit verbundene Umsetzungsleistungen.
3.3. Bei Werbeanzeigen, Landingpages, Bewerberseiten, Creatives, Texten, Videos, Grafiken, Kampagnenstrukturen, Automationen oder sonstigen Inhalten schuldet der Anbieter die fachgerechte Erstellung und Betreuung im vereinbarten Umfang. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, eine bestimmte Bewerberanzahl oder Einstellung ist nur geschuldet, soweit ausdrücklich eine Garantie nach Ziffer 7 bis 10 vereinbart wurde.
3.4. Um Kampagnen fortlaufend optimieren zu können, kann der Anbieter Strategie, Zielgruppen, Plattformauswahl, Anzeigenvarianten, Texte, Creatives, Budgetsplitting, Tests, Optimierungen und technische Umsetzung nach billigem Ermessen gestalten, soweit keine abweichende Vereinbarung besteht.
3.5. Soweit Werbekampagnen im Namen oder für Rechnung des Kunden geschaltet werden, erteilt der Kunde dem Anbieter die hierfür erforderliche Vollmacht.
3.6. Zur effizienten Leistungserbringung kann der Anbieter eigene Mitarbeiter, freie Mitarbeiter, Subunternehmer, technische Dienstleister, Softwareanbieter und sonstige Dritte einsetzen.
3.7. Die Leistungen umfassen keine arbeitsrechtliche oder steuerliche Beratung, Prüfung von Arbeitsverträgen, Arbeitnehmerüberlassung oder rechtsverbindliche Auswahlentscheidung. Die Entscheidung über Einladung, Ablehnung, Vertragsangebot und Einstellung verbleibt beim Kunden.
4.1. Die vereinbarte Vertragslaufzeit schafft einen verbindlichen Planungs- und Leistungsrahmen und ist für die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegte Dauer geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
4.2. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, beginnt die Vertragslaufzeit mit Veröffentlichung bzw. Aktivierung des ersten Kontingents, der ersten Kampagne oder Bewerberseite.
4.3. Die Anzahl der Kontingente richtet sich nach dem Angebot. Sie können nacheinander oder parallel für mehrere Positionen, Standorte oder Suchläufe eingesetzt werden.
4.4. Ein Kontingent bildet einen nicht teilbaren einmonatigen Leistungszeitraum. Damit die vereinbarten Ressourcen innerhalb des Vertragszeitraums vollständig genutzt werden können, sind Kontingente rechtzeitig abzurufen. Nicht oder verspätet abgerufene Kontingente verfallen mit Ablauf der Vertragslaufzeit, sofern der verspätete Abruf nicht vom Anbieter zu vertreten ist; eine Rückzahlung erfolgt in diesem Fall nicht.
4.5. Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, setzt sich die Zusammenarbeit nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit für eine weitere entsprechende Laufzeit fort, wenn sie nicht spätestens vier Wochen vorher in Textform, insbesondere per E-Mail, gekündigt wird.
4.6. Mit Beginn einer Vertragsverlängerung stehen neue kostenpflichtige Kontingente in entsprechender Anzahl und zu den vereinbarten Konditionen zur Verfügung. Die hierfür vereinbarte Kontingent- bzw. Betreuungsvergütung wird mit Beginn der Verlängerung fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.7. Eine erneute Setup- oder Einrichtungsgebühr fällt im Rahmen der Verlängerung grundsätzlich nicht an. Erforderliches Werbebudget sowie Plattform- und Drittanbieter-Kosten werden entsprechend dem fortgesetzten Kampagneneinsatz erneut bereitgestellt bzw. abgerechnet.
4.8. Zusätzliche oder neue Verträge können jederzeit vereinbart werden. Ohne ausdrückliche Aufhebung bleiben bestehende Zahlungs- und Leistungspflichten aus bereits geschlossenen Verträgen bestehen.
5.1. Die Vergütung richtet sich nach Angebot oder Auftragsbestätigung. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
5.2. Eine vereinbarte Setup- oder Einrichtungsgebühr vergütet insbesondere die strategische, technische, kreative und organisatorische Vorbereitung der Kampagne und fällt einmalig mit Vertragsschluss an. Sie ist nicht erstattungsfähig, es sei denn, der Anbieter hat die Nichterbringung der Setup-Leistung zu vertreten.
5.3. Kontingent-, Betreuungs- und Kampagnenvergütungen sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Rechnungsstellung fällig und innerhalb von sieben Tagen zahlbar. Bei Ratenzahlung ist die jeweilige Rate monatlich im Voraus fällig.
5.4. Werbebudget, Plattform-, Drittanbieter- und Softwarekosten, Reisekosten, Spesen, Produktionskosten und sonstige Auslagen werden getrennt von der Kontingent- bzw. Betreuungsvergütung behandelt, soweit das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt.
5.5. Werbebudgets dienen unmittelbar der Ausspielung und Reichweitenerzeugung auf den eingesetzten Plattformen. Sie werden deshalb unabhängig von Kampagnenergebnis, Garantie oder einer möglichen Erstattung der Agenturvergütung vom Kunden getragen. Bereits eingesetztes oder verbindlich bereitgestelltes Werbebudget ist nicht erstattungsfähig.
5.6. Bei direkter Abrechnung durch die Werbeplattform sorgt der Kunde für ein funktionsfähiges Zahlungsmittel und rechtzeitige Zahlung. Erfolgt die Abrechnung über den Anbieter, kann dieser eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5.7. Auf Wunsch des Kunden können Leistungen pausiert oder verschoben werden. Soweit die Ursache nicht vom Anbieter zu vertreten ist, bleibt die vereinbarte Vergütung hiervon unberührt.
6.1. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit setzt voraus, dass beide Seiten die für die Durchführung erforderlichen Beiträge vollständig, richtig und rechtzeitig erbringen.
6.2. Der Kunde stellt insbesondere Informationen zu Unternehmen, Stellen, Anforderungen, Vergütung, Arbeitszeiten, Einsatzorten, Benefits und Ansprechpartnern sowie erforderliche Bilder, Videos, Logos, Markenmaterialien und Zugänge bereit, erteilt Freigaben rechtzeitig, nimmt an notwendigen Abstimmungen teil und benennt entscheidungsbefugte Ansprechpartner.
6.3. Um Chancen im Bewerbermarkt bestmöglich zu nutzen, prüft der Kunde eingehende Bewerbungen unverzüglich und kontaktiert geeignete Bewerber grundsätzlich innerhalb von 48 Stunden, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
6.4. Geeigneten und verfügbaren Bewerbern soll grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bewerbung bzw. Kontaktaufnahme ein Vorstellungsgespräch oder vergleichbares Auswahlgespräch ermöglicht werden.
6.5. Der Kunde hält den Anbieter fortlaufend über den Bewerbungsstatus auf dem Laufenden, insbesondere über Kontaktversuche, Rückmeldungen, Gespräche, Absagen, Probearbeiten, Vertragsangebote, Vertragsverhandlungen und Vertragsunterzeichnungen.
6.6. Die gemeinsam festgelegten Mindestanforderungen und Rahmenbedingungen bilden die Grundlage der Kampagnenstrategie. Wesentliche Verschärfungen oder Änderungen während Vertragslaufzeit oder Garantiefortführung bedürfen daher der Abstimmung mit dem Anbieter.
6.7. Für die Rechtmäßigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Informationen, Stellenanforderungen, Auswahlkriterien, Arbeitsbedingungen und Einstellungsentscheidungen ist der Kunde verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf Arbeits-, Datenschutz-, Wettbewerbs-, Marken-, Urheberrecht und AGG.
6.8. Verzögert oder beeinträchtigt eine fehlende, verspätete oder unvollständige Mitwirkung die Leistungserbringung, verschieben oder verlängern sich betroffene Leistungs-, Kampagnen- und Garantiezeiträume mindestens um die Dauer der Beeinträchtigung. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen; Garantieansprüche richten sich ergänzend nach Ziffer 7 bis 10.
7.1. Garantien gelten, wenn sie im jeweiligen Angebot oder einer Individualvereinbarung ausdrücklich als Einstellungsgarantie oder Geld-zurück-Garantie vereinbart wurden. Ohne ausdrückliche Garantie schuldet der Anbieter keinen konkreten Einstellungserfolg oder eine bestimmte Bewerberanzahl.
7.2. Maßgeblich ist das im Angebot definierte Garantieziel, beispielsweise die Unterzeichnung einer bestimmten Anzahl von Verträgen für konkret bezeichnete Positionen innerhalb einer bestimmten Erstlaufzeit.
7.3. Das Garantieziel ist erreicht, sobald die vereinbarte Anzahl an Einstellungen im Sinne von Ziffer 1.10 erreicht wurde. Entscheidend ist die Vertragsunterzeichnung; die spätere Entwicklung des Beschäftigungsverhältnisses verändert die Garantiererfüllung nicht.
7.4. Auch eine Einstellung nach Ablauf der Erstlaufzeit oder Garantiefortführung wird dem Garantieziel zugerechnet, wenn der Bewerber durch eine Leistung oder Kampagne des Anbieters gewonnen, reaktiviert, empfohlen oder zugeführt wurde und die Einstellung innerhalb von sechs Monaten nach dem jeweiligen Erstkontakt erfolgt.
7.5. Bei einem Garantieziel mit mehreren Einstellungen beziehen sich zusätzliche Garantieleistungen und etwaige Ansprüche ausschließlich auf den noch offenen Teil. Bereits erreichte Einstellungen bleiben dem Garantieziel dauerhaft zugerechnet.
7.6. Voraussetzung jeder Garantie ist, dass fällige Zahlungen vollständig geleistet, vereinbarte Werbebudgets bereitgestellt und die vereinbarten Mitwirkungspflichten erfüllt werden.
7.7. Die Garantie setzt eine faire Nutzung der gewonnenen Bewerberchancen voraus. Werden geeignete Bewerber nicht oder verspätet kontaktiert, nicht zu Gesprächen eingeladen, Gespräche nicht durchgeführt, Vertragsangebote verzögert oder Einstellungen aus Gründen unterlassen, die aus der Sphäre des Kunden stammen, besteht insoweit kein Garantieanspruch.
7.8. Ein Bewerber gilt als geeignet, wenn er die gemeinsam definierten Mindestanforderungen erfüllt. Fehlt eine ausdrückliche Dokumentation, ist maßgeblich, ob er anhand des Stellenprofils, der objektiven Angaben des Kunden und branchenüblicher Anforderungen grundsätzlich für die Position in Betracht kommt.
7.9. Erfüllt ein Bewerber die zuvor definierten Mindestanforderungen und wird er dennoch aufgrund zusätzlicher oder nachträglich verschärfter Anforderungen abgelehnt, wird die betreffende Garantieleistung als erfüllt behandelt.
7.10. Garantien beziehen sich auf die ausdrücklich garantierte Agenturleistung. Setup- und Einrichtungsgebühren, Werbe-, Drittanbieter-, Plattform-, Software-, Reise-, Produktions- und sonstige Fremdkosten sind daher nicht Bestandteil einer Garantie, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist.
7.11. Die in diesen Bedingungen beschriebenen Garantieleistungen regeln die Rechtsfolgen einer Garantie abschließend. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Vertragsstrafen, Ersatz entgangenen Gewinns, interner Personalkosten oder Opportunitätskosten, werden durch die Garantie nicht begründet.
8.1. Wurde eine Einstellungsgarantie vereinbart, gelten ergänzend zu Ziffer 7 die nachfolgenden Bestimmungen.
8.2. Sollte das vereinbarte Garantieziel innerhalb der Erstlaufzeit noch nicht vollständig erreicht sein und liegen die Garantiebedingungen vor, verlängert der Anbieter seine Recruiting- und Betreuungsleistung für die noch offene Einstellung um bis zu drei weitere Monate. Für diese zusätzliche Leistungsphase fällt keine weitere Kontingent- oder Betreuungsvergütung an.
8.3. Die zusätzliche Leistungsphase beginnt grundsätzlich im Anschluss an die Erstlaufzeit, sobald die hierfür erforderlichen Mitwirkungshandlungen erfolgt, fällige Zahlungen ausgeglichen und die erforderlichen Kampagnenbudgets bereitgestellt sind.
8.4. Auch während dieser zusätzlichen Leistungsphase werden die Kampagnen aktiv im Markt ausgespielt. Das hierfür erforderliche Werbebudget sowie unmittelbar anfallende Plattform-, Drittanbieter- und sonstige Fremdkosten werden – wie während der regulären Kampagnenlaufzeit – vom Kunden getragen. Die Recruiting- und Betreuungsleistung des Anbieters erfolgt ohne zusätzliche Kontingent- oder Betreuungsvergütung.
8.5. Die Einstellungsgarantie ist als zusätzliche Leistungszusage ausgestaltet und beinhaltet keine Rückerstattung bereits erbrachter oder abgerechneter Leistungen, insbesondere Setup-, Einrichtungs-, Kontingent- und Betreuungsvergütungen sowie Werbe-, Plattform-, Drittanbieter- und sonstige Fremdkosten.
8.6. Mit Erreichen des noch offenen Garantieziels ist die zusätzliche Leistungsphase für die betreffende Position erfolgreich abgeschlossen. Eine verbleibende Restzeit wird nicht ausgezahlt, gutgeschrieben oder auf andere Leistungen übertragen.
8.7. Die zusätzliche Leistungsphase ist auf maximal drei Monate begrenzt. Ist das Garantieziel bis zum Ende dieses Zeitraums noch nicht vollständig erreicht, ist die im Rahmen der Einstellungsgarantie zugesagte zusätzliche Leistung vollständig erbracht. Eine darüber hinausgehende Fortführung kann gesondert vereinbart werden. Weitergehende Ansprüche aus der Einstellungsgarantie, insbesondere auf Rückzahlung, Minderung, Schadensersatz oder weitere kostenfreie Fortführung, bestehen nicht.
9.1. Wurde eine Geld-zurück-Garantie vereinbart, gelten ergänzend zu Ziffer 7 die nachfolgenden Bestimmungen.
9.2. Sollte das vereinbarte Garantieziel innerhalb der Erstlaufzeit noch nicht vollständig erreicht sein und liegen sämtliche Garantiebedingungen vor, verlängert der Anbieter zunächst seine Recruiting- und Betreuungsleistung für die noch offene Einstellung um bis zu drei weitere Monate. Für diese zusätzliche Leistungsphase fällt keine weitere Kontingent- oder Betreuungsvergütung an.
9.3. Das für die aktive Kampagnenausspielung erforderliche Werbebudget sowie unmittelbar anfallende Plattform-, Drittanbieter- und sonstige Fremdkosten werden auch während dieser zusätzlichen Leistungsphase vom Kunden getragen. Die Recruiting- und Betreuungsleistung des Anbieters erfolgt währenddessen ohne zusätzliche Kontingent- oder Betreuungsvergütung.
9.4. Sollte das Garantieziel trotz dieser zusätzlichen Leistungsphase nicht vollständig erreicht werden und hat der Kunde sämtliche Voraussetzungen und Mitwirkungspflichten erfüllt, erhält er die auf den noch offenen Teil des Garantieziels entfallende Kontingent- bzw. Betreuungsvergütung der ursprünglichen Erstlaufzeit zurück.
9.5. Sofern im Angebot keine individuelle positionsbezogene Zuordnung vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung anteilig anhand des erreichten Garantieziels. Bei beispielsweise zwei garantierten Einstellungen und einer erreichten Einstellung beträgt die mögliche Erstattung 50 % der erstlaufzeitbezogenen Kontingent- bzw. Betreuungsvergütung.
9.6. Die Geld-zurück-Garantie bezieht sich ausschließlich auf die vom Anbieter tatsächlich vereinnahmte Kontingent- bzw. Betreuungsvergütung der ursprünglichen Erstlaufzeit. Setup- und Einrichtungsleistungen sowie Werbebudgets, Plattform-, Software-, Drittanbieter-, Reise-, Produktions- und sonstige Fremdkosten sind eigenständige Kostenpositionen und nicht Bestandteil des Erstattungsbetrags. Gleiches gilt für Vergütungen aus Vertragsverlängerungen, neuen Verträgen oder zusätzlichen Leistungen.
9.7. Ein Rückerstattungsanspruch entsteht frühestens nach Ablauf der zusätzlichen dreimonatigen Leistungsphase. Voraussetzung ist, dass der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach Aufforderung sämtliche zur Prüfung erforderlichen Informationen, Nachweise und Statusangaben zu den Bewerbern vollständig und wahrheitsgemäß bereitstellt.
9.8. Nach abschließender Prüfung erfolgt eine berechtigte Rückerstattung durch Gutschrift und Zahlung innerhalb von 30 Kalendertagen, sofern keine offenen Forderungen bestehen. Gesetzlich zulässige Aufrechnungsrechte des Anbieters bleiben unberührt.
9.9. Wird nach einer Rückerstattung ein durch die Kampagne generierter Bewerber eingestellt und beruhte die Rückerstattung auf unvollständigen, verspäteten oder unzutreffenden Angaben des Kunden, ist der entsprechende Erstattungsbetrag zurückzuzahlen.
10.1. Garantie und laufender Vertrag sind eigenständige Leistungsmechanismen. Eine Einstellungsgarantie, Geld-zurück-Garantie oder zusätzliche Garantieleistungsphase verändert daher eine vereinbarte automatische Vertragsverlängerung nicht.
10.2. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, stehen mit Beginn der Verlängerung neue kostenpflichtige Kontingente zur Verfügung. Dies gilt auch, wenn parallel noch eine zusätzliche Garantieleistungsphase für ein ursprüngliches Garantieziel läuft.
10.3. Die zusätzliche Garantieleistungsphase konzentriert sich ausschließlich auf den noch offenen Teil des ursprünglichen Garantieziels. Sie ist keine Vertragsverlängerung, ersetzt keine Verlängerungskontingente und wird nicht auf diese angerechnet.
10.4. Verlängerungskontingente und zusätzliche Garantieleistungen werden deshalb rechtlich, wirtschaftlich und abrechnungstechnisch getrennt behandelt.
10.5. Ein möglicher Erstattungsanspruch aus einer Geld-zurück-Garantie verändert nicht die Zahlungspflicht für wirksam entstandene Verlängerungskontingente, Werbebudgets, Drittanbieter-Kosten oder sonstige Vergütungen aus einer Vertragsverlängerung.
10.6. Bewerber aus der Garantieleistungsphase werden dem ursprünglichen Garantieziel zugeordnet und nicht auf neue kostenpflichtige Verlängerungskontingente angerechnet. Umgekehrt bleiben die Verlängerungskontingente als eigenständige Leistungen vollständig bestehen.
10.7. Möchte der Kunde die kostenpflichtige Zusammenarbeit nach der vereinbarten Laufzeit nicht fortsetzen, ist die Kündigungsfrist nach Ziffer 4.5 einzuhalten. Die Nutzung einer Garantie ersetzt diese Kündigung nicht.
11.1. Die Kampagnen werden auf externen Plattformen und technischen Systemen betrieben, deren Entscheidungen und Verfügbarkeit außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Dies betrifft insbesondere Freigaben, Ablehnungen, Einschränkungen oder Sperrungen von Anzeigen, Konten, Profilen, Domains, Zahlungsarten oder Inhalten.
11.2. Plattformbedingte Ablehnungen, Sperrungen, Reichweitenänderungen, technische Störungen, Algorithmusänderungen, Prüfzeiten, Zahlungs- oder Accountprobleme berühren den Vergütungsanspruch nicht, soweit der Anbieter diese Umstände nicht zu vertreten hat.
11.3. Beeinträchtigungen dieser Art führen, soweit sie nicht vom Anbieter zu vertreten sind, zu einer entsprechenden Verlängerung betroffener Leistungs-, Kampagnen- und Garantiezeiträume mindestens um die Dauer der Beeinträchtigung.
11.4. Der Kunde stellt die erforderlichen technischen Voraussetzungen, Zugänge, Werbekonten, Zahlungsarten, Domains, E-Mail-Adressen, Trackingzugänge und sonstigen Ressourcen rechtzeitig bereit und hält sie funktionsfähig.
12.1. Foto-, Video-, Grafik-, Text-, Design- und sonstige Kreativleistungen werden inhaltlich grundsätzlich vorab abgestimmt. Innerhalb des vereinbarten Rahmens liegt die konzeptionelle, technische und gestalterische Umsetzung beim Anbieter, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
12.2. Für Produktions-, Abstimmungs- und Freigabetermine stellt der Kunde die erforderlichen Personen, Räume, Objekte, Fahrzeuge, Arbeitsmittel, Genehmigungen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
12.3. Zusätzlicher Aufwand, Wiederholungstermine oder Mehrkosten, die aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden erforderlich werden, werden zusätzlich vergütet.
12.4. Eine Pauschalvergütung umfasst, sofern nicht anders vereinbart, eine angemessene Korrekturschleife. Darüber hinausgehende Varianten, neue Konzepte, Neudrehs oder nachträgliche Änderungswünsche können gesondert beauftragt werden.
12.5. Unbearbeitetes Rohmaterial, Projektdateien, offene Grafikdateien, Kampagnenstrukturen, Quellcodes, Presets, Arbeitsdateien und sonstige interne Produktionsdateien gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
13.1. Soweit Leistungen werkvertragliche Elemente enthalten, kann der Anbieter nach Fertigstellung einer Teil- oder Gesamtleistung deren Abnahme verlangen.
13.2. Eine Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde sie nutzt, veröffentlicht, freigibt, bezahlt oder nicht innerhalb von sieben Werktagen nach Bereitstellung in Textform konkrete, nachvollziehbare und wesentliche Mängel mitteilt.
13.3. Änderungswünsche, Geschmacksfragen, strategische Neuausrichtungen oder nachträgliche Inhaltsänderungen gelten nicht als Mangel, wenn die Leistung dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
14.1. Vom Anbieter erstellte Inhalte, Konzepte, Strategien, Texte, Grafiken, Bilder, Videos, Kampagnenstrukturen, Landingpages, Bewerberseiten, Schulungsinhalte und sonstige Arbeitsergebnisse können urheber-, leistungsschutz- oder anderweitig rechtlich geschützt sein.
14.2. Sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den zur Nutzung freigegebenen Ergebnissen für den vertraglich vereinbarten Zweck.
14.3. Weitergabe, Vervielfältigung, Bearbeitung, Nachahmung, Nutzung außerhalb des Vertragszwecks, Nutzung nach Vertragsende, Weiterverkauf oder Überlassung an Dritte bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.
14.4. Der Anbieter darf vom Kunden bereitgestellte Marken, Logos, Namen, Bilder, Videos, Texte, Stelleninformationen und sonstige Materialien im erforderlichen Umfang zur Vertragserfüllung verwenden.
14.5. Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt, und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Informationen, Materialien oder Vorgaben beruhen.
14.6. Anonymisierte Kampagnendaten, Anzeigenstrukturen, Ergebnisse, Screenshots und Erfahrungswerte dürfen zu Analyse-, Optimierungs-, Schulungs- und Referenzzwecken genutzt werden, soweit keine Geschäftsgeheimnisse des Kunden offengelegt werden.
15.1. Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit erforderlich, wird eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
15.2. Der Kunde verantwortet die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Bewerberprozesse, Informationspflichten, Rechtsgrundlagen, Einwilligungen und Löschkonzepte, soweit der Anbieter nicht ausdrücklich eine gesonderte datenschutzrechtliche Leistung übernommen hat.
15.3. Nicht offenkundige geschäftliche, technische, wirtschaftliche und persönliche Informationen der jeweils anderen Partei werden vertraulich behandelt. Diese Verpflichtung besteht auch nach Vertragsende fort.
16.1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
16.2. Unbeschränkte Haftung besteht ferner für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie wegen der Nichteinhaltung einer ausdrücklich übernommenen Garantie oder arglistig verschwiegener Mängel.
16.3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
16.4. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies betrifft insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einstellungen außerhalb ausdrücklich vereinbarter Garantien, ausgebliebene Umsätze, interne Personalkosten, mittelbare Schäden, Folgeschäden, Reputationsschäden sowie Entscheidungen von Plattformen und Drittanbietern, soweit keine zwingende gesetzliche Haftung besteht.
16.5. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend zugunsten seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, freien Mitarbeiter, Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
17.1. Bei offenen fälligen Zahlungen kann der Anbieter weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich pausieren. Betroffene Leistungs-, Kampagnen- und Garantiezeiträume verlängern sich mindestens um die Dauer des Verzugs.
17.2. Der vereinbarte Vergütungsanspruch bleibt bei Zahlungsverzug bestehen. Gesetzliche Verzugszinsen, Mahnkosten und sonstige zulässige Verzugsschäden können zusätzlich geltend gemacht werden.
17.3. Beide Parteien behalten das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit mindestens zwei fälligen Raten oder einem wesentlichen Teil der Vergütung in Verzug ist, notwendige Mitwirkung trotz Aufforderung nicht erbringt oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.
17.4. Bei einer außerordentlichen Kündigung aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund kann der Anbieter die Vergütung verlangen, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin angefallen wäre, abzüglich ersparter Aufwendungen.
17.5. Der Kunde kann mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
18.1. Der Anbieter darf den Kunden einschließlich Firmenname, Marke, Logo, Kampagnenbeispielen, Bewertungen, Ergebnissen und öffentlich zugänglichen Inhalten als Referenz nennen, sofern der Kunde dem nicht aus wichtigem Grund in Textform widerspricht.
18.2. Eine Verpflichtung des Anbieters zur Referenznennung besteht nicht.
19.1. Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB geschlossen werden, besteht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht.
20.1. Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
20.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Belm bzw. das für Belm zuständige Gericht, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
20.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
20.4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel.
20.5. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit zulässig, tritt an ihre Stelle eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken.
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